Oft stellt sich die Frage nach dem Wert eines Baumes. Beispielsweise, wenn ein Baum mutwillig oder unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört wurde. Ebenfalls interessant ist der Baumwert wenn ein Teil des eigenen Grundstückes für Straßenbau- oder ähnliche Infrastrukturmaßnahmen in Anspruch genommen wird. Die erforderliche Wertermittlung ist nach der vom BGH anerkannten und dort so benannten "Methode-Koch" durchzuführen, da  andere Verfahren einer fachlichen Würdigung nicht standhalten.

Werner Koch war Sachverständiger und Wertermittlungs-Experte für Bäume. Die nach ihm benannte, in Praxis und Rechtsprechung anerkannte, „Methode Koch“ ermittelt den Sachwert des Grüns, auf der Grundlage von Herstellungskosten einschließlich der Zinskosten (Wertersatz) nach gegenwärtigen Preisverhältnissen. Bei Teilschäden: Substanzverlust plus Kosten und Folgekosten der Verletzung. 

   Helge Breloer ist ebenfalls Sachverständige und Wertermittlungs-Expertin für Bäume,
      Juristin und Sachbuchautorin. Mit Werner Koch hat sie von 1983 bis zu seinem Tod
          im Jahr 1993 zusammengearbeitet und führt heute das von ihm entwickelte
            Sachwertverfahren zur Baumwert- und Baumschadenberechnung fort. 

               www.methodekoch.de

„Wenn Du für ein Jahr planst,
dann säe Korn.
Wenn du für ein Jahrhundert planst, dann pflanze Bäume!“

chinesisches Sprichwort